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BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 5 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 253 StGB
Unzureichende Berücksichtigung der Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Aufklärungsgrundsatz; Kognitionspflicht mit Blick auf Mängel der Anklage; Aufzeigen individueller Anklagevorwürfe bei mehreren Angeklagten; geschlossene Darstellung der als erwiesen ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 253 Abs. 1 StGB, § 46 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 StGB
- Wolters Kluwer
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil; Ermöglichung einer umfassenden Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung durch die Urteilsgründe gegenüber dem Revisionsgericht; Darlegung der individuellen Anklagevorwürfe gegen jeden Angeklagten nach Ort, Zeit und ...
- rewis.io
Erpressung: Drohkulisse für Standgeldzahlung im Rotlichtmilieu
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 5 S. 1; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil; Ermöglichung einer umfassenden Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung durch die Urteilsgründe gegenüber dem Revisionsgericht; Darlegung der individuellen Anklagevorwürfe gegen jeden Angeklagten nach Ort, Zeit und ... - datenbank.nwb.de
Erpressung: Drohkulisse für Standgeldzahlung im Rotlichtmilieu
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.07.2017 - 161 Ss 183/17
- BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18
Papierfundstellen
- StV 2020, 240 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90
Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen - …
Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18
Im Blick darauf, dass es sich um mehrere Angeklagte gehandelt hat, hätte das Landgericht zunächst die individuellen Anklagevorwürfe gegen jeden von ihnen nach Ort, Zeit und Begehungsweise aufzeigen müssen (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 1990 - 4 StR 24/90, BGHSt 37, 21, 22; vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97, NStZ-RR 1997, 374;… MüKoStPO/Wenske, 2016, § 267 Rn. 484 mwN).Es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 26. April 1990 - 4 StR 24/90, aaO mwN).
- BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08
Sexuelle Nötigung durch konkludente Drohung, das Opfer nicht mehr gegen frühere …
Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18
Eine solche Drohung muss dabei nicht direkt ausgesprochen werden, es genügt vielmehr, wenn sie versteckt "zwischen den Zeilen' erfolgt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - 4 StR 495/08, NStZ 2009, 263, 264).Die Herstellung und Ausnutzung einer "Drohkulisse' kann namentlich unter den besonderen Verhältnissen des Rotlichtgewerbes genügen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - 4 StR 495/08, aaO).
- BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97
Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wegen Steuerhinterziehung, …
Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18
Im Blick darauf, dass es sich um mehrere Angeklagte gehandelt hat, hätte das Landgericht zunächst die individuellen Anklagevorwürfe gegen jeden von ihnen nach Ort, Zeit und Begehungsweise aufzeigen müssen (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 1990 - 4 StR 24/90, BGHSt 37, 21, 22; vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97, NStZ-RR 1997, 374;… MüKoStPO/Wenske, 2016, § 267 Rn. 484 mwN).In einer geschlossenen Darstellung hätte es dann die als erwiesen angesehenen Tatsachen feststellen und davon ausgehend darlegen müssen, dass sich diese Vorwürfe entweder aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen nicht bestätigt haben (vgl. BGH, Urteil vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97, aaO).
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe
Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18
Ferner hat das Landgericht hierdurch rechtsfehlerhaft zugunsten der zu den Tatvorwürfen schweigenden Angeklagten Geschehensabläufe unterstellt, für deren Vorliegen keine hinreichenden Anhaltspunkte bestanden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85, jeweils mwN). - BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben
Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18
Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91; vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207; vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315; vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52). - BGH, 18.08.2009 - 1 StR 107/09
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Lücken; Unklarheiten; Widersprüche; …
Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18
Ferner hat das Landgericht hierdurch rechtsfehlerhaft zugunsten der zu den Tatvorwürfen schweigenden Angeklagten Geschehensabläufe unterstellt, für deren Vorliegen keine hinreichenden Anhaltspunkte bestanden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85, jeweils mwN). - BGH, 10.02.2010 - 5 StR 328/09
Zuhälterei (Bestimmen; Straßenprostitution; faktischer Arbeitszwang); Beihilfe
Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18
(1) Das Verlangen von "Standgeldern' stellt, was das Landgericht im Grundsatz nicht verkennt, eine Verfügung über öffentlichen Straßenraum dar, die Privatpersonen - für jedermann erkennbar - nicht zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2010 - 5 StR 328/09, NJW 2010, 1615, 1616). - BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und …
Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18
Die Notwendigkeit, die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten umfassend in den Blick zu nehmen, nähere Feststellungen zu dessen Lebenslauf, Werdegang und Persönlichkeit zu treffen sowie diese in den Urteilsgründen darzulegen, richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalles (BGH, Urteil vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13). - BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07
Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung (Anforderungen …
Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18
Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91; vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207; vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315; vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52). - BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12
Anforderungen an einen tragfähigen Freispruch vom Vorwurf der Tötung eines …
Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18
Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91; vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207; vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315; vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52). - BGH, 13.10.1999 - 3 StR 297/99
Mutmaßliche Beihilfe zur Rechtsbeugung durch DDR-Staatsanwalt; Vorsatz zur …
- BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21
Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden …
Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20, juris Rn. 14; vom 1. August 2018 - 5 StR 30/18, juris Rn. 5;… vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16, juris Rn. 9; vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116 f.; vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97, NStZ-RR 1997, 374; vom 26. April 1990 - 4 StR 24/90, BGHSt 37, 21, 22;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 267 Rn. 33 mwN). - BGH, 28.04.2021 - 2 StR 167/20
Betäubungsmittelkriminalität (Bandenabrede); Urteilsgründe (Feststellungen zu …
a) Die Urteilsgründe genügen schon nicht den an ein freisprechendes Erkenntnis gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu nur BGH, Urteile vom 1. August 2018 - 5 StR 30/18 mwN; vom 24. April 1990 - 4 StR 24/90, BGHSt 37, 21, 22; Senat, Urteil vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419, 420 mwN). - BGH, 09.05.2019 - 5 StR 645/18
Beweiswürdigung (entlastende Angaben des Angeklagten; gesamtes Beweisergebnis; …
Rechtsfehlerhaft hat die Strafkammer zudem davon abgesehen, die hier erforderlichen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2018 - 5 StR 30/18 mwN) und den Sachverhalt auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu prüfen (vgl. § 264 StPO). - OLG Frankfurt, 30.11.2022 - 3 Ss 123/22
Darstellungsmangel in von Vorwurf der Volksverhetzung freisprechendem Urteil
Ohne diese Mitteilung können die Urteilsgründe ihre Aufgabe, dem Rechtsmittelgericht eine umfassende Nachprüfung auch der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen, nicht erfüllen (vgl. nur BGHSt 37, 21, 22; BGH, Urt. v. 1.8.2018 - 5 StR 30/18, Tz. 5 [insoweit in StV 2020, 240 Ls. nicht abgedr.]). - BGH, 30.06.2022 - 1 StR 50/22
Freisprechendes Strafurteil: Feststellung der persönlichen Verhältnisse des …
Wie der Generalbundesanwalt zutreffend in seiner Antragsschrift ausgeführt hat, richtet sich die Notwendigkeit, nähere Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen und dem Lebenslauf des Angeklagten zu treffen, nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 1. August 2018 - 5 StR 30/18 Rn. 22 mwN).